AGB

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die befristete Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie andere für den Gast erbrachte Dienstleistungen und Lieferungen der stayFritz GmbH, Kurweg 8, 83727 Schliersee.
Die Unter- und Weitervermietung sowie sonstige Gebrauchsüberlassung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs; § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn der Beherbergungsbetrieb dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


II. Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung
Der Beherbergungsvertrag kommt durch Annahme des Antrags des Gastes durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Gast.
Hat ein Dritter die Leistungen des Beherbergungsbetriebs für den Gast bestellt, so wird – ungeachtet vorstehender Ziffer II Nr. 1 – der Dritte anstelle des Gastes Vertragspartner des Beherbergungsbetriebs und haftet dem Beherbergungsbetrieb gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Die Bestimmungen dieser AGB finden entsprechende Anwendung auf den Dritten.
Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Apartments bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in diesem Zeitraum der vom Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % anheben.
Die Preise können vom Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistungen des Beherbergungsbetriebs oder der Überlassungsdauer wünscht und der Beherbergungsbetrieb dem zustimmt.
Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen bzw. nur aufgrund einer solchen Forderung Leistungen zurückbehalten.


IV. Sicherheitsleistung
Zur Sicherung aller Ansprüche des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Überlassung des Apartments bzw Hauses
im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als vier Wochen eine Sicherheit in Höhe des Buchungsbetrags,
im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von vier Wochen bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von einer Nettokaltmiete und
im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von über sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von zwei Nettokaltmieten.
Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als vier Wochen darf der Beherbergungsbetrieb zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheit bis zur Überlassung des Apartments nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments bzw Hauses. Hat der Beherbergungsbetrieb dem Gast das Apartment bzw das Haus gleichwohl überlassen, so ist der Beherbergungsbetrieb, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.


V. Widerrufsrecht
Soweit es sich bei dem Gast um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu, wenn die vereinbarte Überlassungsdauer des Apartments den Zeitraum von einem Monat übersteigt:

WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (stayFritz GmbH, Kurweg 8, 83727 Schliersee) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses

Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: stayFritz GmbH Kurweg 8 83727 Schliersee

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): _______________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________

Name des/der Verbraucher(s): _______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier: _________________________

Datum : __________________

(*) Unzutreffendes streichen.

VI. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs
Ungeachtet eines dem Gast gegebenenfalls gemäß Ziffer V. zustehenden Widerrufsrechts ist der Gast wie folgt zum Rücktritt des Beherbergungsvertrags berechtigt: (i) Wurde die Buchung über ein Buchungsportal (Airbnb, Booking.com, Expedia, Traum-Ferienwohnungen, FeWo-direkt) getätigt, gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen. (ii) Wurde die Buchung direkt bei stayFritz (telefonisch, per Mail oder über die Homepage) getätigt, gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis 30 Tage vor Anreise ist die Buchung kostenfrei stornierbar, bei Stornierung innerhalb 29-14 Tage vor Anreise fallen 50% des Reisepreises an, ab 14 Tage vor Anreise fallen 100% an.
Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Textform.
In allen anderen Fällen bedarf der Rücktritt des Gastes von dem Beherbergungsvertrag der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Wird diese nicht erteilt, so ist der vereinbarte Preis aus dem Beherbergungsvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt, es sei denn, dass dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zusteht, welches er wirksam ausübt.
VII. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere falls
(i) höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
(ii) Apartments bzw Häuser unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. hinsichtlich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wurden,
(iii) der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist, oder
(iv) ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2, Ziffer XI Nr. 1 oder Ziffer XI Nr. 3 vorliegt.
Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VIII. Apartment- bzw Hausbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments innerhalb des Objekts, in dem er das Apartment bzw Haus gebucht hat.
Soweit nicht anders vereinbart steht dem Gast das gebuchte Apartment bzw Haus am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung („frühester Check-in Zeitpunkt“); der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die Apartments bzw Häuser dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen und alle Schlüssel und ggfs. Codekarten an den Beherbergungsbetrieb oder einem vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, im Apartment bzw Haus zu hinterlassen. Im Falle einer verspäteten Räumung kann der Beherbergungsbetrieb vom Gast für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Tagespreises (Listenpreis) und für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments nach 16.00 Uhr 100 % des vollen Tagespreises (Listenpreis) verlangen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 40,00 Euro berechnet. Der Beherbergungsbetrieb bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
IX. Instandhaltung der Apartments
Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Apartment bzw Haus, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Apartments bzw des Hauses die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Apartment bzw Haus, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Apartment bzw Haus entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
Das Apartment bzw Haus wird vom Beherbergungsbetrieb regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem vom Beherbergungsbetrieb hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zum Apartment bzw Haus gewähren.
X. Haftung des Beherbergungsbetriebs
Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Für Fundsachen wird vom Beherbergungsbetrieb keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Beherbergungsbetriebs. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Beherbergungsbetrieb im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
XI. Sonstiges
Das Rauchen ist in den Apartments und Häusern nicht gestattet.
Der Beherbergungsbetrieb stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden.
Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das
Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Beherbergungsbetrieb auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Im Übrigen behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
Fragen oder Beschwerden kann der Gast schriftlich oder telefonisch an die stayFritz GmbH richten (Seestraße 9a, 83727 Schliersee).
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Fundsachen beträgt nach § 973 BGB sechs Monate. Beschädigte Fundsachen oder solche mit einem Wert von unter zehn Euro werden nach Ablauf der Fristen entsorgt. Vollständig zerstörte Sachen werden umgehen nach Abgabe entsorgt.

XII. Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

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