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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der stayFritz GmbH

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die befristete Überlassung von Zimmern, Apartments und Ferienhäusern (im Folgenden: Unterkünfte) zur Beherbergung sowie andere für den Gast erbrachte Dienstleistungen und Lieferungen der stayFritz GmbH, Seestrasse 9a, 83727 Schliersee.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge über Unterkünfte im Ausland, sofern diese durch die stayFritz GmbH betrieben oder verwaltet werden. Die Leistungen erfolgen in diesem Fall durch die stayFritz GmbH als Vertragspartner unter Einbeziehung lokaler Dienstleister. Auch für diese Verträge gilt deutsches Recht.

In bestimmten Fällen tritt die stayFritz GmbH bei der Vermietung von Unterkünften im In- und Ausland nicht als Vermieterin, sondern als beauftragte Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers auf. In diesen Fällen kommt der Beherbergungsvertrag unmittelbar zwischen dem Gast und dem Eigentümer zustande. Die stayFritz GmbH übernimmt in diesem Rahmen die Buchungsabwicklung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und Betreuung der Unterkunft im Auftrag des Eigentümers, sofern dies mit dem Eigentümer vereinbart ist. Rechnungen werden im Namen des jeweiligen Eigentümers ausgestellt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für diese Vermittlungsverhältnisse, soweit sie sich auf die durch die stayFritz GmbH erbrachten Leistungen beziehen.

Die Unter- und Weitervermietung sowie sonstige Gebrauchsüberlassung der überlassenen Unterkünfte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs; § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn der Beherbergungsbetrieb dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner und Verjährung

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die stayFritz GmbH zustande. Vertragspartner sind die stayFritz GmbH und der Gast.

Hat ein Dritter die Leistungen der stayFritz GmbH für den Gast bestellt, so wird der Dritte neben dem Gast Vertragspartner und haftet für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

Alle Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag verjähren in zwölf Monaten ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.

Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der stayFritz GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ebenfalls ausgenommen sind Ansprüche wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast verjähren in drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).

III. Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Unterkünfte bzw. gleichwertigen Ersatz bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Unterkunft sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dazu gehört auch die Kurtaxe, deren Höhe sich aus der Satzung der jeweiligen Gemeinde ergibt, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte.

Die Zahlung des Gesamtbetrags ist mit Vertragsschluss bzw. Buchung sofort fällig, unabhängig vom Buchungszeitpunkt oder dem Datum der Anreise.

Die Zahlung erfolgt entweder:

·      direkt bei der Buchung über die Homepage mittels Kreditkarte oder vergleichbarer elektronischer Zahlungsmittel (z. B. Apple Pay, Google Pay, Sofortüberweisung), oder

·      über das Gästeportal wahlweise durch SEPA-Überweisung (mittels bereitgestellter Bankdaten/QR-Code) oder durch Kreditkartenzahlung.

Dies gilt auch für gebuchte Zusatzleistungen wie z. B. eine Gebühr für Hunde, ein Early Check-in, Late Check-out, Bereitstellung eines Babybetts oder vergleichbare Sonderwünsche. Die Zahlung ist mit Buchung der Zusatzleistung fällig. Die jeweils geltenden Preise können telefonisch bei der stayFritz GmbH erfragt werden bzw. auf der Website www.stayfritz.com bei den jeweiligen Unterkünften eingesehen werden.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen des Beherbergungsbetriebs aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

IV. Sicherheitsleistung

Zur Sicherung aller Ansprüche des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag kann die stayFritz GmbH vom Gast verlangen, vor Anreise eine Kaution zu leisten. Die Kaution kann nach Wahl der stayFritz GmbH entweder in bar oder durch eine Vorautorisierung der Kreditkarte erfolgen.

Die Höhe der Kaution ist im jeweiligen Inserat auf der Homepage oder Buchungsplattform angegeben, auf der der Gast bucht. Bei telefonischen Buchungen ist die Kaution gemäß Website www.stayfritz.com maßgebend.

Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von über drei Monaten beträgt die Sicherheit zwei Nettokaltmieten.

Wird die Sicherheit bis 5 Tage vor Überlassung des Apartments nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Apartments bzw. Hauses. Hat der Beherbergungsbetrieb dem Gast das Apartment bzw. das Haus gleichwohl überlassen, so ist der Beherbergungsbetrieb, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.

Die Kaution wird innerhalb eines Monats nach Beendigung des Beherbergungsvertrags zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche seitens des Beherbergungsbetriebs gegen den Gast bestehen. Bei ungeklärten Ansprüchen behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, die Rückzahlung bis zur abschließenden Klärung einzubehalten.

Die Sicherheitsleistung dient auch zur Deckung etwaiger Nebenkosten oder ausstehender Gebühren, die im Rahmen der Nutzung des Apartments bzw. Hauses entstehen können (z. B. unbezahlte gebuchte Zusatzleistungen oder unbezahlte Kurtaxenzahlungen).

V. Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich bei den angebotenen Leistungen um Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beherbergung handelt, bei denen für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

 

 

VI. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) und Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebs

Der Gast ist wie folgt zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt:

Wurde die Buchung über ein Buchungsportal (z. B. Airbnb, Booking.com, Expedia, Traum-Ferienwohnungen, FeWo-direkt) getätigt, gelten die dort hinterlegten Stornierungsbedingungen.

Wurde die Buchung direkt bei stayFritz (telefonisch, per E-Mail oder über die Homepage) vorgenommen, gelten die dort angegebenen Stornierungsbedingungen.

Die Erklärung des Rücktritts bedarf der Textform.

In allen anderen Fällen bedarf der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebs. Wird diese nicht erteilt, so ist der vereinbarte Preis aus dem Beherbergungsvertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

VII. Rücktritt des Beherbergungsbetriebs

Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, wenn der vollständige Zahlungseingang nicht innerhalb von 48 Stunden nach Buchung erfolgt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Zahlungsfrist vereinbart.

Der Beherbergungsbetrieb ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere falls:

·      höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z. B. Ausfall von zwingend notwendiger Infrastruktur wie Heizung oder Strom),

·      Unterkünfte unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. hinsichtlich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wurden,

·      der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebs zuzurechnen ist,

·      ein Verstoß gegen Abschnitt I Nr. 2 (unerlaubte Unter- oder Weitervermietung bzw. Zweckentfremdung), Abschnitt XI Nr. 1 (Rauchverbot) oder Abschnitt XI Nr. 3 (missbräuchliche Internetnutzung) vorliegt.

Der Beherbergungsbetrieb ist ferner berechtigt, den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast wiederholt gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder vereinbarte Sicherheitsleistungen nicht rechtzeitig erbringt.

Der Beherbergungsbetrieb hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Die stayFritz GmbH wird aber nach Möglichkeit eine Umbuchung auf eine andere Unterkunft anbieten.

VIII. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Unterkunft

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments innerhalb des Objekts, in dem er das Apartment bzw. Haus gebucht hat. Nach Möglichkeit wird aber die gebuchte Unterkunft zur Verfügung gestellt.

Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Gast das gebuchte Apartment bzw. Haus am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung („frühester Check-in-Zeitpunkt“); der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

Soweit nicht anders vereinbart, muss der Gast die Unterkunft am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt hinterlassen und alle Schlüssel und ggf. Codekarten zurück in die Schlüsselbox legen.

Im Falle einer verspäteten Räumung kann der Beherbergungsbetrieb vom Gast für die vertragsüberschreitende Nutzung des Apartments bis 16.00 Uhr 50 % des vollen aktuellen Tagespreises und für die Nutzung nach 16.00 Uhr 100 % des vollen aktuellen Tagespreises verlangen. Die Höhe des Tagespreises ist der aktuelle Beherbergungspreis der Unterkunft, der auf www.stayfritz.com tagesaktuell eingesehen werden kann. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Der Beherbergungsbetrieb behält sich das Recht vor, darüber hinaus Schadensersatz geltend zu machen, insbesondere wenn durch die verspätete Räumung eine nachfolgende Buchung nicht durchgeführt werden kann. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Wird ein ausgehändigter Schlüssel oder eine Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, so wird dies mit einer Gebühr von 75,00 EUR berechnet. Der Beherbergungsbetrieb bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 75,00 EUR übersteigt. Sollte ein Austausch der Schließanlage erforderlich sein, trägt der Gast sämtliche hierfür anfallenden Kosten, unabhängig von der Höhe.

IX. Instandhaltung der Unterkünfte

Der Gast verpflichtet sich, die überlassene Unterkunft, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.

Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug der Unterkunft die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich der stayFritz GmbH anzuzeigen.

Der Gast haftet für alle Schäden an der überlassenen Unterkunft, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an der überlassenen Unterkunft entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.

Die Unterkunft wird vom Beherbergungsbetrieb regelmäßig gereinigt. Der Gast wird für Zwischenreinigungen dem vom Beherbergungsbetrieb hierzu beauftragten Dienstleister Zugang zur Unterkunft gewähren.

X. Haftung des Beherbergungsbetriebs

Die stayFritz GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs beruhen sowie Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet der Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Regelung gilt entsprechend.

Für Fundsachen wird vom Beherbergungsbetrieb keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Beherbergungsbetriebs. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 25 EUR plus Porto zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von 6 Monaten. Vollständig zerstörte oder unbrauchbare Gegenstände werden umgehend nach Abgabe entsorgt.

Soweit der Beherbergungsbetrieb für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt der Beherbergungsbetrieb im Namen und auf Rechnung des Gastes; der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt den Beherbergungsbetrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

 

XI. Sonstiges

Das Rauchen ist in den Apartments und Häusern nicht gestattet.

Der Beherbergungsbetrieb stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wettereinflüssen, Wartungsmaßnahmen o. ä., können nicht ausgeschlossen werden und berechtigen nicht zu einer Rückerstattung.

Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, den Internetzugang des Gastes bei rechtswidriger Nutzung ohne Vorankündigung zu sperren. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB).

Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Beherbergungsbetrieb auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße. Im Übrigen behält sich der Beherbergungsbetrieb vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.

Fragen oder Beschwerden kann der Gast schriftlich oder telefonisch an die stayFritz GmbH richten (Seestraße 9a, 83727 Schliersee).

XII. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel, soweit gesetzlich zulässig. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der stayFritz GmbH in Schliersee.

Gerichtsstand: Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der stayFritz GmbH in Schliersee. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht. Bei Verträgen mit Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Informationen nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.stayfritz.com/privacy.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.